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Qualitätssicherung
Um Kundenanforderungen und Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen, sind Prüfeinrichtungen unerlässlich. Unser Betrieb verfügt seit 1993 über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. Zahlreiche andere Zertifizierungen, z. B. nach KTA 1401, QSP 4a, AD-WO, TRD 100, Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie) und gemäß den Normen verschiedener Klassifikationsgesellschaften, liegen vor.
Der Bereich zerstörungsfreie Prüfungen von Gussstücken umfasst die Oberflächenrissprüfung mit magnetischen Verfahren sowie die Farbeindringprüfung nach DIN EN 1371-1, DIN 1690, Teil 2 und 10, und SEP 1936.
Volumenprüfungen erfassen die innere Güte der Gussstücke. Ein Verfahren ist die Ultraschallprüfung mit unterschiedlichen Prüfköpfen. Außerdem ist in unserem Haus die Durchstrahlungsprüfung (allgemein als Röntgenprüfung bezeichnet) möglich. Die Gussstücke oder bestimmte Bereiche werden mit Ir 192, Co 60 und einem Linearbeschleuniger mit bis zu 3MeV durchstrahlt. Wir können mit diesen Einrichtungen Wandstärken bis zu 300 mm prüfen.
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Die zerstörungsfreie Prüfung wird von Mitarbeitern durchgeführt, die nach EN DIN 473 mindestens die Level-1-Prüfung abgelegt haben. Für die Oberflächenrissprüfung und Volumenprüfung steht je ein Level-3-Prüfer als Prüfaufsicht zur Verfügung.
Auch die Maßkontrolle großer Gussstücke ist für uns kein Problem.
Mit einer Koordinaten-Messmaschine nach VDJ 2617 Bl.2.1 können Gussteile bis zu einer Größe von 3.300 x 2.030 x 1.500 mm kontrolliert werden. Für einfache Maßkontrollen sind mehrere Anreißplatten vorhanden.
Für die zerstörende Werkstoffprüfung sind eine Zugprüfmaschine und ein Kerbschlagbiegehammer im Einsatz.
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Aktuelles
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